Ihr Partner für Vermietung Verkauf & Verwaltung
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HAUSVERWALTUNG

WEG-Verwaltung

 Dienstleistung gemäß § 27 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
 

  1. Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gemäß § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
  2. Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
  3. Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten und Protokollieren der gefassten Beschlüsse.
  4. Kontoführung der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.) und Verwaltung diese gemeinschaftlichen Gelder.
  5.  Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen (Hauswart- und Münzgeldkassen, falls vorhanden).
  6.  Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, insbesondere:
  • Führen und Abrechnen von
    • Hausgeldkonten je Sonder-Teileigentum
    • Einnahmekonten für Erträge
    • Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
    • Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
  • Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung


Zur Werterhaltung und Vermeidung von Schäden erfolgen Begehungen der Wohnanlage. Der Zustand des Gemeinschaftseigentums wird festgestellt, notwendige Maßnahmen eingeleitet oder der Versammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Führen der Preisverhandlungen und Auswahl der zu beauftragenden Firma.

Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum.
Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden sowie Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.

Überwachung  der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen  z. B. an Heizung, Aufzügen, Garagentoren, etc.

Selbstverständlich sind darüber hinausgehende Leistungen möglich, die jedoch im einzelnen zu vereinbaren sind.



Sondereigentumsverwaltung

Auf Wunsch übernehmen wir im Auftrag der einzelnen Wohnungseigentümer die Verwaltung des Sondereigentums.

 

Im einzelnen sind folgende Aufgaben damit auf den Verwalter übertragen:

  • Entgegennahme oder Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsentgelte zu den Fälligkeitsterminen; Eingangskontrolle, Geltendmachung vereinbarter Mieterhöhungen, soweit der Erhöhungsbetrag unmittelbar mietvertraglich bestimmt ist und Umlage der gesetzlich zulässigen Betriebskosten.
  • Leistung aller für die Bewirtschaftung notwendiger Zahlungen an den Fälligkeitsterminen, sofern diese das Sondereigentum betreffen.
  • Abschluss von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen, z. B. Wartung einer dezentralen Heizungsanlage .
  • Veranlassung und Überwachung aller erforderlichen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Abrechnung der Betriebskosten gegenüber dem Mieter nach Wirksamwerden der Jahresabrechnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung.
  • Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen.

Die Sondereigentumsverwaltung stellt somit eine Entlastung für den Vermieter einer Eigentumswohnung dar.



Mietenverwaltung

In der Mietenverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objektes notwendig sind. Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die nachstehend aufgeführten Aufgaben wahrzunehmen.

  •  Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern
  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich Abnahme und Übergabe der Wohnungen
  • Durchführung des gesamten Mietinkassos einschließlich aller Umlagen
  • Anlegen der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
  • Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
  • Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen
  •  Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber
  • Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern
  •  Einstellung oder Entlassung von Hilfskräften
  •  Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung des Hausmeisters erforderlich sind.
  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen


Die Vermietung, die Ausführung besonderer behördlicher Auflagen oder Vorbereitung von Modernisierungsmaßnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

Im Fall der Notwendigkeit von rechtlichen Schritten gegenüber dem Mieter bedarf es zusätzlicher Beauftragung bzw. Bevollmächtigung zur Durchführung folgender Dienstleistung.

 

- Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren

- Vertretung des Auftraggebers bei Gerichtsverhandlungen

- Beauftragung von Rechtsanwälten

- Vorbereitung und Durchführung von Räumungsklagen

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Wenden Sie sich direkt an uns:

 

+49 3521 404076

 

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